Definition Medizinrecht
Unter dem Begriff Medizinrecht versteht man unter anderem die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Arzt und Patienten. Hierzu gehört neben der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient auch das Recht der Honorierung des Arztes beziehungsweise Zahnarztes bei Privatpatienten mittels der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Auch arztspezifische öffentlich-rechtliche Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch, vor allem SGB V) mit Kassenzulassung, Honorierung der Behandlungsleistungen von Vertragsärzten oder Vertragszahnärzten, aus dem allgemeinen Berufsrecht (Approbation, ärztliche und zahnärztliche Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer, beziehungsweise Landeszahnärztekammer), zum kollegialen und rechtlichen Verhältnis zwischen Ärzten (Arztwerberecht), zwischen Ärzten und ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, Zahnärzten und ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung gehören zum Medizinrecht wie spezielle Regelungen zur Ausübung der ärztlichen Berufs. Daneben ist auch das ärztliche Gesellschaftsrecht, das Recht der Praxisübertragung und des Praxisverkaufs Gegenstand des Medizinrechts.
Rechtsanwalt Schnell ist Vertrauensanwalt der Medizinrechtsanwälte e.V. der Stiftung Gesundheit.
Rechtsanwalt Schnell wurde aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet des Medizinrechts die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht" von der Rechtsanwaltskammer Freiburg verliehen.