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Definition Bau- und Architektenrecht

Sicherlich kennen Sie aus eigener Erfahrung oder aus Berichten Dritter folgende Situationen:

  • Sie unterschreiben einen Bauvertrag/Vertrag mit einem Handwerker gegebenenfalls mit einer Vielzahl von Klauseln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Inhalt Sie nicht oder nur teilweise verstehen.

  • Der von Ihnen beauftragte Handwerker führt nicht die vereinbarten Leistungen, sondern andere oder abweichende Leistungen aus, hält Fristen und Termine nicht ein oder kommt gar nicht.

  • Bei der Ausführung einer Leistung, bei der mehrere Handwerker beteiligt sind, ist ein Mangel aufgetreten und keiner der beauftragten Handwerker will für den Mangel verantwortlich sein, sondern verweist auf den oder die jeweils anderen Handwerker.

  • Die ausgeführten Leistungen sind mangelhaft und führen gegebenenfalls zu weiteren Schäden und Sie wissen nicht, wie Sie hierauf reagieren sollen und welche Möglichkeiten Sie haben.

  • Die Rechnung eines Handwerkers ist nicht nachvollziehbar und wird ohne weitere Begründung am Ende teurer wie zu Beginn der Arbeiten mitgeteilt.

  • Der beauftragte Architekt führt die vertraglich geschuldeten Leistungen beispielsweise im Rahmen der Planung und Bauüberwachung nicht wie vereinbart aus und dadurch entstehen Ihnen Schäden und Mängel oder das Bauwerk wird erheblich teurer.

 

Damit bei Ihnen solche oder ähnliche Situationen in einem möglichst frühen Stadium verhindert und vermieden werden können, ist eine qualifizierte rechtliche Beratung dringend zu empfehlen. Diese Beratung kann bereits vor Vertragsschluss bei einer Vertragsprüfung ansetzen, über die Dauer des Bauvorhabens beziehungsweise der Werkleistung bis zum Bezug beziehungsweise der Abnahme und bis zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bei Mängeln gehen. Unabhängig davon, ob es nur um Einzelverträge mit Handwerkern, einzelne Bauleistungen im Rahmen der Errichtung eines Bauwerks oder um ein gesamtes Bauvorhaben, ob es um außergerichtliche oder gerichtliche Beratung geht, sind besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht erforderlich, um Ihre Rechte qualifiziert und bestmöglich durchsetzen zu können.

 

Als Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. betreut Rechtsanwalt Schnell auch Mitglieder des BSB e.V. in allen bau- und architektenrechtlichen Fragen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Rechtsanwalt Schnell ist daneben Mitglied des Verbandes deutscher Baurechts- und Mietrechtsanwälte e.V. (VBMI).

 

Rechtsanwalt Schnell wurde aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" von der Rechtsanwaltskammer Freiburg verliehen.

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Herr Schnell

 

Rechtsanwalt Markus Schnell 
Fischerstraße 16
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Fax  07531/28 225 93

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