Kosten
Die Kosten des Rechtsanwalts richten sich bei einer Beauftragung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Erstberatung
Für eine Erstberatung entsteht – je nach Umfang der Erstberatung - eine Erstberatungsgebühr in Höhe von maximal € 190,00 zuzüglich Auslagenpauschale zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Weitere Vertretung
Die Gebühren richten sich – je nach der außergerichtlichen oder der gerichtlichen Tätigkeit – bei einer weiteren Vertretung ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist es möglich, dass diese bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Gebühren des Rechtsanwalts nach den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen übernimmt.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) lässt die Möglichkeit von Vergütungsvereinbarungen mit unterschiedlichen Inhalten zu:
Stundenhonorar
Für eine bestimmte Tätigkeit wird ein Honorar pro Stunde vereinbart, dessen Abrechnung in bestimmten Zeiten entsprechend dem Umfang der durchgeführten Tätigkeit erfolgt.
Pauschalvereinbarung
Es wird pro Monat eine feste Vergütung abgerechnet unabhängig von dem Umfang der tatsächlichen Tätigkeit. Dieses Vergütungsmodell kommt auch für die Erbringung einer bestimmten Leistung in Betracht zum Beispiel einer Vertragsprüfung. Dabei treffen die oben genannten Kosten zunächst einmal den Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin des Rechtsanwalts. Es gibt jedoch – sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen – die Möglichkeit diese Kosten ganz oder teilweise von dem Gegner zurückzuerhalten.